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Trappistenbier

Trappistenbiere sind Klosterbiere, die nach wie vor von Trappistenmönchen im Kloster gebraut werden.

Die Bezeichnung ist geschützt, und um sie zu erhalten, muss das Bier strenge Kriterien erfüllen.

1. Das Bier muss innerhalb des Klosters gebraut werden.

2. Das Bier muss von den Trappistenmönchen gebraut werden, die das Kloster bewohnen.

3. Die Gewinne aus dem Verkauf von Trappistenbier müssen für den ordnungsgemäßen religiösen Betrieb des Klosters verwendet werden, und etwaige Überschüsse müssen für wohltätige und soziale Zwecke eingesetzt werden.